Willkommen in der Urlaubswelt von Strelitz Reisen !

Allgemeine Geschäftsbedingung Strelitz Reisen GmbH

1. Reisevertrag

1.1. Die Reiseanmeldung wird nach der Maßgabe der Ausschreibung und mit Zugang verbindlich. Telefonisch nehmen wir lediglich unverbindliche Reservierungen vor, auf die hin der Reisevertrag auf Wunsch zugesandt wird und unverzüglich durch den Reisenden unterschrieben zurückzuleiten ist. Reicht der Reisende den unterschriebenen Reisevertrag nicht innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Zugang zurück, so können wir von der verbindlichen Reservierung Abstand nehmen. Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Reservierungsansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Anmelder zustande.

1.2. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Bei Vertragsabschluss oder unverzüglich danach händigen wir dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung aus.

2. Zahlung

2.1. Bei Buchung bzw. mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtreisepreises , mindestens 25 ‚¬, jedoch nicht mehr als 250 ‚¬ pro Person fällig. Die Kosten für eine Reise Versicherung sind in voller Höhe mit der Anzahlung zu zahlen.

2.1.1. Geht der Anzahlungsbetrag nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall erhebt der Veranstalter die ersichtlichen Reiserücktrittskosten (Stornogebühren).

2.2. Die Restzahlung ist bis spätestens 21 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten, erst nach Zahlungseingang erfolgt die Aushändigung der Reiseunterlagen.

2.2.1. Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises.

2.3. Bei Tagesfahrten ist der Gesamtreisepreis bei Buchung zu zahlen. Die Verpflichtungen zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht in diesem Falle nicht, da die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtungen einschließt und der Reisepreis 75 ‚¬ pro Person nicht übersteigt.

2.4. Bei Buchungen in der Strelitz Reisen GmbH nur als Vermittler auftritt gelten die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Diese erhalten Sie automatisch mit dem Abschluss des Reisevertrages.

2.5. Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter Strelitz Reisen GmbH in Zusammenarbeit mit der Bus-Toursitik Organisation GmbH Neustrelitz eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Der Sicherungsschein ist der Rechnung/Bestätigung beigefügt.

3. Reisedokumente

3.1. Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit Strelitz Reisen GmbH in Verbindung zu setzten.

4. Änderung, Umbuchung, Ersatzperson

4.1. Bei vom Reiseteilnehmer veranlassten Umbuchung von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft oder Beförderungsart sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den im Punkt 5.1. genannten Bedingungen und nachfolgender Neubuchung möglich, soweit verfügbar.

4.1.1. Bei Änderung des Abreiseortes (Busreisen) bis zu 30 Tagen vor Reiseantritt wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 ‚¬ erhoben, anschließend von 25 ‚¬. Voraussetzung jeder Buchungsänderung ist die Verfügbarkeit der Leistung.

4.2. Von wesentlichen Leistungsänderungen, die dem Veranstalter vor Reiseantritt bekannt werden, wird er den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen alternativ kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten. Ein Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt.

4.2.1 Bei Rundreisen behält sich der Veranstalter grundsätzlich die Änderung von Reiseverläufen vor, ohne jedoch den Grundzuschnitt der Reise und die vertraglich vereinbarten Leistungen zu verändern.

4.3. Preiserhöhungen nach Abschluss des Reisevertrages sind bis 21 Tage vor Reiseantritt aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen (Erhöhung der Beförderungskosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife o.ä.) in dem Umfang möglich, wie nachzuweisende Tatsachen dies rechtfertigen. Änderungen des Reisepreises sind unverzüglich zu erklären. Bei Preiserhöhungen über 5 % kann der Reiseteilnehmer innerhalb von 10 Tagen kostenlos zurücktreten und unverzüglich die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, sofern dies möglich ist.

4.4. Wenn ein Reiseteilnehmer einzelne vertraglich gebundene Reiseleistungen nicht in Anspruch nimmt, hat er keinen Anspruch auf Preisminderung.

4.5. Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer nach Mitteilung an den Veranstalter das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt 25 ‚¬ pro Person. Sind bei Flugreisen die Tickets schon erstellt, so richtet sich das Bearbeitungsentgelt nach den Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.

5. Rücktritt

5.1. Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers Dieser sollte im Interesse des Reiseteilnehmers unter Beifügung der Reiseunterlagen schriftlich erfolgen. Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatzteilnehmer vorhanden) pauschalisierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozent des Gesamtreisepreises:

5.1.1. BUS- / PKW- /ZUGREISEN bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%; bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30%; bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 45%; bis zum 06. Tag vor Reisebeginn 50%; ab dem 05. Tag vor Reiseantritt 75% Am Abreisetag, bei Nichtantritt der Reise (No show) bzw. vorzeitigem Reiseabbruch wird der gesamte Reisepreis berechnet.

5.1.1.1. TAGESFAHRTEN / EINTRITTSKARTEN Wir erheben bei Stornierung einer Tagesfahrt in Verbindung mit einer gebuchten Eintrittskarte (z.B. Schweriner SchlossgartenNacht) eine Stornogebühr Bis 30 Tage vor Reisebeginn 10,00 EUR pro Person. Ab 30 Tage vor Reisebeginn 100%. Eine Rückgabe bzw. Umtausch von gebuchten Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

5.1.2. FLUGREISEN bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%; bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30%; bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 45%; bis zum 08. Tag vor Reisebeginn 50%; ab dem 07. Tag vor Reisebeginn 75%; Am Abreisetag, bei Nichtantritt der Reise (No show) bzw. vorzeitigem Reiseabbruch wird der gesamte Reisepreis berechnet.

5.1.3. SCHIFFSREISEN bis 50 Tage vor Reisebeginn 10% bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%; bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30%; bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50%; ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 75%; Am Abreisetag, bei Nichtantritt der Reise (No show) bzw. vorzeitigem Reiseabbruch wird der gesamte Reisepreis berechnet. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns in der Buchungsstelle.

5.2. Bei der Pauschalisierung sind die gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Es bleibt dem Reiseteilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt geringe Kosten entstanden sind.

5.2.2. Kosten, wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten können im Falle einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.

5.2.3. Die Bestimmungen über die Rücktrittkosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.

5.3. Rücktritt seitens des Veranstalters Bei Nichterreichen einer ausgeschrieben Mindestteilnehmerzahl, z.B. bei Busreisen, von 30 Personen ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen oder einen neuen Termin zu benennen. Im Fall der Absage erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis in voller Höhe unverzüglich zurück.

6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

6.1. Wird die Reise bzw. der Beginn der Reise durch eine bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Maßgeblich für eine solche Entscheidung sind die verbindlichen Richtlinien des Auswärtigen Amtes. Wird der Vertrag vom Veranstalter gekündigt, kann er für bereits erbrachte Leistungen (z.B. Visum) eine angemessene Entschädigung vom Reiseteilnehmer verlangen.

6.2. Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird der Veranstalter die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung vom Veranstalter und dem Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen.

7. Versicherung

Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.

8. Pass-, Visa-, Zoll, Devisen- und Gesundheits-bestimmungen

Der Reisende ist für die Einhaltung der jeweilige geltenden Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile , die aus einer Nichtbeachtung entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Reisenden. Der Reiseveranstalter informiert vor Reiseantritt Bürger der BRD über spezielle Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften bei Fernreisen. Angehörige anderer Staaten informieren sich in ihrem zuständigen Konsulat.

9. Gewährleistung/Schadenersatz

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reiseteilnehmer innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter kann Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer eine Reisepreisminderung verlangen oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung und Preisminderung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

10. Mitwirkungspflicht

10.1. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zu Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

10.2. Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reiseteilnehmer eine Schadenanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Bei fehlender Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.

11. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen und Verjährung

11.1. Ist ein Mangel ganz oder teilweise nicht abgegolten worden, sollte zusammen mit der Reiseleitung einer Niederschrift erstellt werden. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Dies sollte in jeden Fall schriftlich erfolgen.

11.2. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.

12. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

12.1. Die Gewährleistung von bestimmten Sitzplätzen ist nicht Vertragsbestandteil. Sie werden als Kundenwunsch behandelt.

12.2. Gerichtsstand für Klagen gegen den Veranstalter ist Neustrelitz.

 

Veranstalter:

Strelitz Reisen GmbH

Glambecker Str. 1

17235 Neustrelitz

Tel.: 03981/442248

Fax:03981/441762

www.strelitzreisen.de

mail:reisebuero@strelitzreisen.de

 

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